- Teilzahlungskredit
- 1. Begriff: Zweckgebundener, auf ein bestimmtes Finanzierungsobjekt abgestellter ⇡ Ratenkredit (in Teilbeträgen zu tilgendes Darlehen) an Private zur Finanzierung von Konsumgütern (⇡ Konsumentenkredit). Der T. wird dem Kreditnehmer nicht bar ausgezahlt, sondern kann nur im Rahmen eines Kaufvertrags mit bestimmten Unternehmen benutzt werden (⇡ finanzierter Abzahlungskauf). Diese Kreditform wurde von Teilzahlungskreditinstituten entwickelt. Aufgrund der vielfältigen Angebote der Banken zur Gewährung von persönlichen (nicht zweckgebundenen) Krediten ist die Bedeutung des T. zurückgegangen. Davon zu unterscheiden ist das Teilzahlungsdarlehen; dies ist ein Verbraucherdarlehen, das in Teilzahlungen zu kündigen ist (§ 498 BGB).- 2. Verbraucherdarlehensrecht: T. unterfallen den Bestimmungen des Verbraucherschutzrechts über „verbundene Geschäfte“ (§ 358 BGB), wenn Kauf- und Darlehensvertrag nach objektiven Kriterien als wirtschaftliche Einheit anzusehen sind. Führendes Geschäft ist der Darlehensvertrag. Wird dessen Abschluss widerrufen, so erstreckt sich dies auch auf den Kaufvertrag (§ 358 BGB). Der Käufer/Kreditnehmer kann ferner bei Einwendungen aus dem Kaufvertrag (z.B. wegen eines Sachmangels) in bestimmten Fällen auch die Rückzahlung des Kredits verweigern (§ 359 BGB).
Lexikon der Economics. 2013.